Waldbrandgefahr
Von Anfang Mai bis Ende Oktober ist in den Wäldern das Rauchen und offenes Feuer strikt verboten!
Bei Waldbränden entstehen jährlich große Schäden an dem für Mensch und Tier unersetzlichen Erholungs- bzw. Lebensraum „Wald“.
Die ersten warmen Sonnenstrahlen verlocken viele Menschen zu Spaziergängen in der Natur. Anhaltendes schönes Wetter mit extrem geringen Niederschlägen erhöht die Waldbrandgefahr. Besonders im Frühjahr hat die Begrünung am Boden und auch an den Bäumen nur zum geringen Teil eingesetzt; dadurch trocknen Sonne und Wind die Bodenvegetation schnell aus. Eine Entzündung von trockenem Gras, Laub- und Nadelstreu verläuft in dieser Jahreszeit sehr schnell.
Gefahr geht nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten aus. Auch liegengelassene Flaschen und Glasscherben könnten wie Brenngläser wirken. Grillen im Wald und im Waldrandbereich ist wegen des Funkenflugs nur auf den eigens dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Das Anzünden von alten Grasdecken an Wege. und Grabenrändern, das Verbrennen von altem Stroh, der Funkenflug von Schleppern sowie mit Feuer spielende Kinder sind ebenso Ursachen von Waldbränden.
Zu besonderer Vorsicht sind die Fahrer von Autos mit Katalysatortechnik aufgerufen. Sie dürfen ihre Fahrzeuge unter keinen Umständen über trockenem Bodenbewuchs abstellen. Die starke Erhitzung des am Boden des Wagens untergebrachten Katalysators kann leicht einen Brand auslösen.
Nach dem Strafgesetzbuch ist die fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung allgemein und das Herbeiführen einer Brandgefahr für den Wald durch Rauchen, offenes Feuer und das Wegwerfen von glimmenden Gegenständen strafbar.
Die heimischen Feuerwehren appellieren an alle Bürger und Bürgerinnen, durch achtsames Verhalten , den durch die Umwelt bereits bedrohten und geschädigten Wald, nicht zusätzlich durch vermeidbare Brände zu schädigen.
Bei einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen!