Freiwillige Feuerwehren sind keine Cost-Center
Freiwillige Feuerwehren erfüllen einen gesetzlichen Auftrag und einen sehr wichtigen Dienst für die Allgemeinheit: Helfen in der Not, bei Bränden, Unfällen und zahlreichen weiteren Ereignissen. Der Schutz der Bürger ist also das oberstes Ziel!
Das „Hessische Gesetz über den Brandschutz, den Katastrophenschutz und die allgemeine Hilfe (HBKG)“ bildet die rechtliche Grundlage. Hier steht, dass es Aufgabe der Kommune ist, für den Schutz der Bürger vor Feuer und Katastrophen zu sorgen. Dafür hat sie Feuerwehren zu unterhalten, auszubilden und auszustatten. Feuerwehren sind also öffentliche Einrichtungen der Kommunen, keine Vereine oder Freizeit-Clubs.
Glück für die Gemeinden, dass es Menschen gibt, die diesen Dienst im Auftrag der Kommunen erledigen, freiwillig, unentgeltlich und ehrenamtlich!
Die Einrichtung „Freiwillige Feuerwehr“ ist ein Segen für die Bevölkerung und für die öffentliche Hand, denn gäbe es keine Freiwilligen Feuerwehren, wer soll denn bitte diesen Dienst leisten, rund um die Uhr, sieben Tage die Woche? – Klar es gibt in großen Städten Berufsfeuerwehren, aber für Gemeinden, auf dem „platten Land“, ist das wohl unbezahlbar. Es irritiert einen doch schon sehr, wenn Freiwillige Feuerwehren in der politischen Diskussion immer wieder zu reinen „Cost-Centern“ degradiert werden. Die Kosten, die der Gemeinde durch etwaige Lohnzahlungen für eine hauptamtliche Mannschaft inklusive Nacht-, Schicht- und Feiertagszuschlägen entstehen würden, übersieht man wohlwollend.
Das HBKG schreibt auch vor, dass innerhalb einer Frist von 10 Minuten nach einem Notruf, Hilfe vor Ort sein muss. Da stellt sich dem geneigten Leser schon die Frage, wie man das schaffen will, wenn es keine Freiwilligen Feuerwehren in den Ortschaften gibt, sondern nur einige wenige Stützpunkte in größeren Städten und Gemeinden.
Ach ja, neben der Abwehr von Bränden, der Hilfe bei Unfällen und anderen Schadensereignissen, ist es auch Aufgabe der Feuerwehrmitglieder, Brandsicherheitsdienste auf Veranstaltungen zu stellen, Brandschutzerziehung und -aufklärung in Schulen und Kindergärten zu leisten sowie sich stetig aus- und fortzubilden in Übungen, Lehrgängen und Seminaren – freiwillig, unentgeltlich und ehrenamtlich!